Sie befinden sich hier:

Vegan

Mehr als auf Fleisch und Eier zu verzichten

Bei einer veganen Lebensweise wird mindestens in der Ernährung auf alles verzichtet, was tierische Bestandteile enthalten kann. In einer erweiterten Bedeutung können aber auch zudem Produkte ausgeschlossen werden, für die an irgendeinem Punkt ihrer Entwicklung oder Produktion Tierversuche stattgefunden haben. Ausserdem lehnen viele Veganer auch die Nutzung von Schuhen, Bekleidungsartikeln oder Möbelstücken und ähnlichem ab, bei denen Leder oder andere Produkte tierischen Ursprungs zum Einsatz kommen.

Milch und Honig sind ebenso tabu

Zur Ernährung abgelehnt werden dabei auch Nahrungsmittel und Nahrungsmittelbestandteile, die nicht notwendig mit einem Leiden für Tiere verbunden sind. Dies schliesst unter anderem Milch und Milchprodukte mit ein aber auch Honig, der schliesslich ebenso ein tierisches Erzeugnis ist.

Nur die Liste der Inhaltsstoffe sowie die Kenntnis der E-Nummern kann Aufschluss verschaffen

Bei der Wahl der Nahrungsmittel ist die Einhaltung veganer Grundregeln weit weniger einfach, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Viele tierische Bestandteile sind nämlich nicht offensichtlich sondern gehören zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Sie werden aufgrund bestimmter Materialeigenschaften eingesetzt und sind kaum anders als über ihre E-Nummer (leider nicht immer eindeutig) identifizierbar. In der Vergangenheit galt dies auch für die aus Schwarten, Knochen und Häuten gewonnene Gelatine, die als E441 oder noch früher als E485 bezeichnet wurde. Gelatine ist jedoch gegenwärtig europaweit als Nahrungsmittel und nicht mehr als Zusatzstoff eingestuft und wird daher mit Klarnamen aufgeführt. Das gilt allerdings nicht für Farbstoffe wie das aus einem Insekt stammende Karmin beziehungsweise E120 oder dem E322 genannten Lecithin, welches auch aus Hühnereiern gewonnen werden kann.

Mangels gesetzlicher Kennzeichnungspflicht verlassen sich viele Veganer auf die Vegan-Blume

Noch schwieriger wird es, wenn eigentlich vegane Naturprodukte auf bestimmte Weise behandelt werden. So können bestimmte Wachse beispielsweise für Äpfel tierische Bestandteile enthalten, womit das Produkt nicht mehr vegan ist. In diesem Fall besteht derzeit noch keine Deklarationspflicht. Als am weitesten verbreitete Kennzeichnung für vegane Produkte tritt derzeit die Vegan-Blume auf, der die Vorgaben der britischen Vegan Society zugrunde liegen. Neben der Freiheit von tierischen Bestandteilen kommt hier zudem die Verwendung von Tierversuchen nicht infrage - und auch der erwähnte, mit Bienenwachs behandelte Apfel würde das Siegel nicht erhalten.